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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Studio G3 Eventloft GmbH

Die Anmietung der Räumlichkeiten, der Technik sowie des Mobiliars der Studio G3 Eventloft GmbH erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden (Mieters) finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Rückgabe der Räumlichkeiten im Originalzustand

Nach einer Produktion, Foto- oder Filmaufnahmen oder einer Tagesveranstaltung müssen die Räume der Studio G3 Eventloft GmbH im Originalzustand übergeben werden. Der Kunde (Mieter) trägt sämtliche Instandsetzungsarbeiten sowie die damit verbundenen Kosten. Diese Arbeiten müssen innerhalb von 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der entstehende Mietausfall wird mit 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Diese Kosten trägt der Kunde (Mieter). Dauern Instandsetzungsarbeiten länger als 2 Werktage, werden dem Kunden (Mieter) für jeden zusätzlichen Tag 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt.

2. Raummiete

Die Raummiete ist gestaffelt in Tagessätze und bezieht sich auf 8 Stunden zwischen 8:00 und 22:00 Uhr von Montag bis Sonntag. Für jede weitere begonnene Stunde erhebt die Studio G3 Eventloft GmbH einen Overtime-Zuschlag von 130 EUR. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine verlängerte Überlassung der Räume bei einer unplanmäßigen Überschreitung der vereinbarten Mietzeit. In der Raummiete sind sämtliche vorhandenen Basis-Einrichtungsgegenstände der Studio G3 Eventloft GmbH enthalten.

3. Reservierung/Buchung/Stornierung

Reservierungen sind mündlich möglich. Festbuchungen sowie Stornierungen müssen schriftlich oder durch digitale Unterschrift erfolgen. Die Anmietung erfolgt zu dem im Buchungsvertrag benannten Preis, für den darin genannten Zeitraum sowie inklusive der hinzugebuchten Zusatzleistungen aus dem Angebot der Studio G3 Eventloft GmbH. Sollte für einen Zeitraum, für den bereits eine Reservierung vorliegt, eine zweite Reservierung eingehen, hat die erste Reservierung die Möglichkeit, das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten erhält jede schriftliche Festbuchung den Vorrang. Eine Reservierung muss spätestens zwei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Produktions- oder Veranstaltungsbeginn durch Rücksendung des unterzeichneten Buchungsvertrags in eine Festbuchung umgewandelt werden. Andernfalls kann sie von der Studio G3 Eventloft GmbH ohne weitere Rücksprache gelöscht werden. 

Für Festbuchungs-Stornierungen, die früher als 5 Tage vor Beginn der geplanten Produktion oder Veranstaltung bei der Studio G3 Eventloft GmbH eingehen, berechnen wir 50 Prozent der vereinbarten Gesamtkosten. Für spätere Absagen stellen wir 100 Prozent der Gesamtkosten in Rechnung und fällig.

- Vorauszahlungen: 50% der Gesamtmiete

- Stornierungen früher als 5 Arbeitstage: 50% der Gesamtmiete, Technik- und Cateringkosten

- Stornierungen bei späteren Absagen: 100%

- Restzahlungen spätestens nach 7 Arbeitstagen

4. Zusätzliche Leistungen und Kosten

Leistungen aus dem zusätzlichen Angebot sind nicht in der Grundmiete von Studio G3 Eventloft GmbH enthalten. Kosten für abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände stellen wir dem Kunden (Mieter) zum Neupreis oder in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Falls die Studio G3 Eventloft GmbH im Rahmen einer Veranstaltung oder Produktion Material oder Mobiliar von Dritten beschafft und bereitstellt, werden dem Kunden (Mieter) die entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Die berechnete Raummiete und die Kosten für Leistungen aus dem zusätzlichen Angebot sind 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzüge per Überweisung zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kunden, die erstmalig unsere Räumlichkeiten buchen, müssen die Rechnung vor Beginn der Veranstaltung oder Produktion vollständig zahlen.

6. Nutzungsbedingungen

Die zur Miete überlassenen Räume dürfen ausschließlich vom Kunden (Mieter) oder dessen Kunden genutzt werden. Die Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Studio G3 Eventloft GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die nachstehenden Punkte der Hausordnung einzuhalten und trägt dafür Sorge, dass sämtliche Personen, die sich während der Produktion oder Veranstaltung in den Räumen aufhalten, ebenfalls die Hausordnung einhalten.

- Der Kunde (Mieter) muss sich vor dem Beginn der Mietzeit von der Ordnungsmäßigkeit der Mietsache überzeugen.

- Die Räumlichkeiten inklusive Böden und Einrichtungsgegenstände dienen der Produktion (Foto/Film) sowie für Tagesveranstaltungen und dürfen nur zu diesen Zwecken genutzt werden.

- Die Einrichtungsgegenstände und das gesamte technische Gerät dürfen nur in den angemieteten Räumen der Studio G3 Eventloft GmbH genutzt werden.

- Die Nutzung von besonderen Dekorationsmaterialien, welche die Mietsache in besonderem Maße verschmutzen, wie bspw. Sand oder Kunstschnee sowie das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Studio G3 Eventloft GmbH möglich.

- Der Einsatz von Material oder Hilfsmitteln, durch die die Räumlichkeiten oder die Ausstattung beschädigt werden könnten, ist verboten.

- Die Mietsache darf nicht verändert werden.

- Wir behalten uns oder durch uns Beauftragte das Hausrecht während der Mietzeit - also während Veranstaltung und Produktionsbeginn vor, wobei wir natürlich die Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

7. Haftung des Kunden

Der Kunde (Mieter) haftet für sämtliche Schäden an den überlassenen Räumlichkeiten inklusive aller überlassenen Gegenstände sowie an der gesamten Außenanlage, sowie für daraus entstehende Folgekosten (wie Mietausfall). Der Kunde hat vor Mietbeginn eine Versicherung für etwaige Schäden vorzuweisen.

8. Haftung der Studio G3 Eventloft GmbH

Die Studio G3 Eventloft GmbH haftet für die von ihr oder ihren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung pro Schadensfall ist auf den doppelten Wert des vertraglich vereinbarten Mietbetrags begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen oder Equipment, welches der Kunde (Mieter) selbst mitgebracht hat. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden Dritter, die von uns nicht beauftragt wurden, sowie die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

9. Rückgabe der Räumlichkeiten und aller mit vermieteten Objekt

Der Kunde verpflichtet sich, die Räume am Mietzeitende aufzuräumen und alle Räume, gegebenenfalls überlassene Schlüssel sowie alle mit vermieteten Gegenständen im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt an einen Mitarbeiter der Studio G3 Eventloft GmbH, der zu diesem Zweck rund eine halbe Stunde vor Ende der Produktion oder Veranstaltung benachrichtigt werden muss. Wurden zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen, wie Getränke oder Lebensmittel, ist eine Bestätigung über die verbrauchte Menge zu übergeben und zu unterzeichnen. Sollte eine Mietsache beschädigt worden sein, muss eine schriftliche Aufzeichnung über die Art und den Umfang der Schäden unterzeichnet und mit übergeben werden.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Buchungsvertrags sowie der hier festgelegten Bedingungen können ausschließlich schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine andere, wirksame, wie sie von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart worden wäre, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

Gerichtsstand ist München.

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