diese agb gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b) über die nutzung der eventlocation G3 Studio in münchen. abweichende bedingungen des mieters gelten nur bei schriftlicher zustimmung des vermieters.
ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per
e-mail) des vermieters zustande. anfragen stellen ein
unverbindliches angebot dar.
eine buchungsoption ist 5 werktage gültig. verlängerung nach
absprache möglich. nach ablauf verfällt die option ohne gesonderte
mitteilung.
änderungen und ergänzungen bedürfen der schriftform. dies gilt
auch für die aufhebung dieses schriftformerfordernisses.
event-buchung: 06:00 – 00:00 uhr, mindestens 6 stunden,
maximal 18 stunden pro tag.
popup-/showroom-buchung: 09:00 – 21:00 uhr (fix).
maximale personenzahl: 199 personen stehend / 120 personen
sitzend. eine überschreitung ist nicht gestattet.
die vereinbarte mietzeit umfasst aufbau, eventzeit, abbau und
die schlüsselrückgabe. sie beginnt und endet zu den im
mietvertrag festgelegten uhrzeiten.
zutritt vor der vereinbarten mietzeit ist nicht gestattet und
nur nach schriftlicher zustimmung des vermieters möglich.
jede nutzung außerhalb der vereinbarten zeit, vor beginn wie
nach ende, wird mit 160 euro netto pro angefangene stunde
in rechnung gestellt.
eine kulanzgrenze von 15 minuten vor beginn und nach ende der
mietzeit bleibt unberechnet.
die berechnung erfolgt ab dem tatsächlichen betreten der räume
durch mieter, gäste oder von ihnen beauftragte dienstleister
bis zur vollständigen räumung und schlüsselrückgabe.
popup- und showroom-buchungen umfassen, sofern nicht anders
vereinbart, die nutzungszeit von 09:00 bis 21:00 uhr.
verkauf und kundenverkehr sind montags bis samstags bis 20:00 uhr
erlaubt (ladenschlussgesetz bayern). sonntags und an feiertagen
ist kein verkauf zulässig, außer es liegt eine behördliche
genehmigung vor. aufbau, abbau und interne vorbereitungen außerhalb
der verkaufszeit sind möglich, wenn sie innerhalb der gebuchten
nutzungszeit liegen oder schriftlich vereinbart wurden. verkauf oder
kundenverkehr außerhalb der zulässigen zeiten ist nicht erlaubt.
nutzt der mieter das studio ohne absprache außerhalb der
mietzeit, kann der vermieter die veranstaltung ohne weitere
ankündigung beenden. das hausrecht bleibt beim vermieter.
alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.
zahlungskonditionen bei event-buchungen: 50 prozent anzahlung,
fällig binnen 5 werktagen nach rechnungsstellung, spätestens am
stichtag 5 werktage vor veranstaltungsbeginn; die rechnung stellen
wir mit der buchung. gern kann auch gleich die gesamtsumme gezahlt
werden. am stichtag stellen wir die schlussrechnung über den rest,
sofort fällig. bei kurzfristiger buchung (weniger als 5 werktage vor
veranstaltungsbeginn) stellen wir die gesamtsumme in einer rechnung,
sofort fällig.
die finale gästezahl steht am stichtag 5 werktage vor
veranstaltungsbeginn um 17 uhr fest. danach sind erhöhungen nach
absprache möglich, reduzierungen nicht mehr. bei kurzfristiger
buchung gilt die bei buchung genannte gästezahl.
werktage sind montag bis freitag, feiertage in bayern zählen nicht
mit.
zahlungskonditionen bei popup- und showroom-buchungen:
gesamtsumme vor nutzungsbeginn fällig, sofern nicht anders
vereinbart.
bei zahlungsverzug: verzugszinsen 9 prozentpunkte über
basiszinssatz (§ 288 abs. 2 bgb).
pauschalentschädigung für beitreibungskosten: 40 €
(§ 288 abs. 5 bgb).
der vermieter kann nach absprache eine kaution
(sicherheitsleistung) verlangen. höhe und rückzahlung werden
individuell vereinbart.
bei mietern mit rechnungsadresse außerhalb deutschlands stellen wir die
gesamte mietsumme mit der buchung in einer rechnung, fällig
binnen 5 werktagen nach rechnungsstellung, spätestens
am stichtag 5 werktage vor veranstaltungsbeginn.
stornierungen müssen schriftlich erfolgen (e-mail ausreichend).
bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten
gesamtkosten als stornogebühr.
weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 100% der
vereinbarten gesamtkosten als stornogebühr.
dem mieter steht der nachweis frei, dass ein geringerer schaden
entstanden ist. der vermieter wird sich um ersatzweise
vermietung der räumlichkeiten bemühen. gelingt eine
ersatzvermietung, werden die ersparten aufwendungen und der
aus der ersatzvermietung tatsächlich erzielte erlös von der
stornogebühr abgezogen.
terminverschiebungen sind nur nach absprache möglich. bei
verschiebung wird eine bearbeitungsgebühr von 25% der
gesamtsumme (inklusive aller gebuchten leistungen) erhoben.
die verschiebung muss innerhalb von 12 monaten nach dem
ursprünglichen termin erfolgen, sonst gilt die buchung als
storniert.
der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung
oder wesentlichem vertragsverstoß nach erfolgloser abmahnung
vom vertrag zurückzutreten. die abmahnung ist entbehrlich,
wenn sie offensichtlich keinen erfolg verspricht oder besondere
umstände einen sofortigen rücktritt rechtfertigen.
wurde dem mieter ein mengenrabatt aufgrund mehrerer gebuchter
veranstaltungstage gewährt und storniert der mieter einzelne tage,
entfällt der gewährte mengenrabatt für die verbleibenden buchungen.
diese werden zum regulären preis gemäß der zum buchungszeitpunkt
gültigen preisliste abgerechnet. die differenz wird gesondert in
rechnung gestellt. die stornierungsgebühren für stornierte tage
berechnen sich auf basis des ursprünglich vereinbarten preises.
während jeder nutzung ist mindestens ein mitarbeiter des
vermieters anwesend oder abrufbereit (stand-by).
tagesevents (workshops, konferenzen, single-day events):
service vor ort. 42 euro pro stunde · 1 person bis 30 personen,
2 personen ab 31.
pop-ups und mehrtägige buchungen:
studiobetreuung im stand-by, 290 euro pauschal pro tag
(abrufbereit, ohne dauerhafte anwesenheit). obligatorisch beim
ersten und letzten tag (auf-/abbau).
studiobetreuung bedeutet: wir sind ansprechpartner für fragen,
sicherheit und falls etwas fehlt, keine aktive mitarbeit am
event.
mobiliar · technik · catering · personal · getränke können über
partner des vermieters bezogen werden.
getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar. abrechnung als
tagespauschale · eventpauschale oder nach verbrauch.
eigene dienstleister, eigenes material und externe getränke nur mit
schriftlicher zustimmung. ein buy-out wird nur für die tatsächlich extern
genutzte kategorie erhoben: 12 euro pro person und kategorie, mindestens
25 personen. nicht benötigte oder nicht genutzte gewerke kosten 0 euro.
der zustand der räumlichkeiten wird bei übergabe dokumentiert.
ohne dokumentation gilt der zustand als einwandfrei, der mieter
trägt die beweislast für vorbestehende mängel.
die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand
zurückzugeben. beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige
rückbauten werden berechnet.
die schlüsselübergabe erfolgt vor veranstaltungsbeginn. bei
verlust werden die kosten für den schlüsseltausch berechnet.
rückgabe unmittelbar nach ende der mietzeit.
bei events wird die endreinigung immer mit 190 euro netto pauschal
berechnet, unabhängig von der teilnehmerzahl. bei pop-up- und
showroom-buchungen wird die endreinigung einmalig mit 190 euro netto
berechnet.
bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro
netto an.
ordnungsgemäße mülltrennung und entsorgung obliegen dem mieter.
anfallender müll, verpackungsmaterial, dekoration, produktionsreste
und sonstige mitgebrachte gegenstände sind vom mieter bis zum ende
der mietzeit vollständig aus den räumlichkeiten zu entfernen und
eigenständig zu entsorgen.
die entsorgung über den vermieter ist nicht bestandteil der
vereinbarten leistung.
zurückgelassener müll, sondermengen oder nicht ordnungsgemäß
getrennter müll werden gesondert berechnet.
rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.
offenes feuer · kerzen · pyrotechnik nur nach ausdrücklicher
schriftlicher genehmigung.
konfetti · glitzer · streudeko sind nicht gestattet. bei
zuwiderhandlung werden reinigungskosten von mindestens 260 euro
berechnet.
die maximale lautstärke richtet sich nach den vorgaben der
ta lärm und den behördlichen auflagen für den standort. bei
beschwerden durch anwohner oder behördlichen auflagen ist die
lautstärke unverzüglich zu reduzieren. musik im außenbereich nur
bis 22:00 uhr.
bei tagesevents über 22:00 uhr hinaus ist ab 22:00 uhr
1 sicherheitsdienst pflicht, mindestens 4 stunden. die gästezahl
spielt dabei keine rolle. bei pop-up/showroom wird
sicherheitsdienst nicht automatisch nach uhrzeit berechnet;
pflicht und umfang werden anhand von gästezahl, kundenmail und
nutzungsart manuell geklärt. wenn ein pop-up als eventformat
veranstaltet wird, gelten die tagesevent-regeln. bei erhöhter
risikolage kann zusätzlicher sicherheitsdienst erforderlich sein.
wir organisieren über partner (44 euro/h pro person, min 4h).
die kosten trägt der mieter.
untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet.
bei verstoß ist der vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt.
der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen. dazu
zählen insbesondere: gema-anmeldung · lärmschutz ·
sondernutzung öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche
erlaubnisse. die kosten trägt der mieter.
veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine
behördliche genehmigung. die einhaltung gesetzlicher vorgaben
liegt beim mieter.
die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt
ist nur mit behördlicher genehmigung zulässig.
bei tagesevents und sonstigen veranstaltungsformaten ist ab 50
personen eine veranstalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
der nachweis muss spätestens 5 werktage vor veranstaltungsbeginn
vorliegen. sie muss personen- · sach- und vermögensschäden
abdecken und den vermieter als mitversicherten benennen.
bei pop-up- und showroom-buchungen hat der mieter auf eigene
kosten eine haftpflichtversicherung zu unterhalten und auf
anforderung nachzuweisen. wird die nutzung als veranstaltung
durchgeführt, gelten die regelungen für tagesevents.
der vermieter haftet nur für schäden aus vorsatz oder grober
fahrlässigkeit. die haftung für schäden aus der verletzung des
lebens, des körpers oder der gesundheit bleibt unberührt.
für eingebrachte gegenstände des mieters oder seiner gäste wird
keine haftung übernommen.
der mieter haftet für alle schäden, die durch ihn · seine gäste ·
dienstleister oder besucher verursacht werden.
der vermieter ist berechtigt, foto- und videoaufnahmen der
räumlichkeiten für eigene marketingzwecke (website · social media)
zu erstellen, sofern keine personen erkennbar sind.
bei foto- und filmaufnahmen durch den mieter stellt dieser die
erforderlichen rechte sicher. die nutzung von logos oder marken
des vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung.
bei höherer gewalt (z. b. pandemie · naturkatastrophen ·
behördliche anordnungen · krieg · streik) können beide parteien
vom vertrag zurücktreten.
bereits gezahlte beträge werden abzüglich bis zum rücktritt
angefallener aufwendungen des vermieters (insbesondere
personal, bereits beauftragte dienstleister, verbindliche
bestellungen) zurückerstattet. der vermieter weist diese
aufwendungen auf verlangen nach.
weitergehende ansprüche der parteien sind ausgeschlossen.
dem vermieter ist jederzeit zutritt zu gewähren. bei gefahr auch
unangekündigt. das hausrecht verbleibt beim vermieter.
eine überschreitung der mietdauer ohne schriftliche zustimmung ist
unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.
wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet auch das vertragsverhältnis mit dem mieter. schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter dies nicht zu vertreten hat.
personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung verarbeitet. weitere informationen in unserer datenschutzerklärung.
gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute
sind.
es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.
sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag
im übrigen wirksam.
stand september 2026 · Studio G3 Eventloft GmbH