agb & nutzungsvereinbarung – g3 studio münchen

diese agb gelten ausschließlich für verträge mit unternehmern (b2b) über die nutzung der eventlocation g3 studio in münchen. abweichende bedingungen des mieters gelten nur bei schriftlicher zustimmung des vermieters.

vertragsschluss und buchung

ein mietvertrag kommt durch schriftliche bestätigung (auch per e-mail) des vermieters zustande. anfragen stellen ein unverbindliches angebot dar.

eine buchungsoption ist 5 werktage gültig. verlängerung nach absprache möglich. nach ablauf verfällt die option ohne gesonderte mitteilung.

änderungen und ergänzungen bedürfen der schriftform. dies gilt auch für die aufhebung dieses schriftformerfordernisses.

mietzeit und kapazität

event-buchung: 06:00 – 00:00 uhr, mindestens 5 stunden, maximal 18 stunden pro tag.
popup-/showroom-buchung: 09:00 – 21:00 uhr (fix).

maximale personenzahl: 199 personen stehend / 120 personen sitzend. eine überschreitung ist nicht gestattet.

zeiten außerhalb der vereinbarten mietzeit

die vereinbarte mietzeit umfasst aufbau, eventzeit, abbau und die schlüsselrückgabe. sie beginnt und endet zu den im mietvertrag festgelegten uhrzeiten.

zutritt vor der vereinbarten mietzeit ist nicht gestattet und nur nach schriftlicher zustimmung des vermieters möglich. jede nutzung außerhalb der vereinbarten zeit — vor beginn wie nach ende — wird mit 320 euro netto pro angefangene stunde in rechnung gestellt.

eine kulanzgrenze von 15 minuten vor beginn und nach ende der mietzeit bleibt unberechnet.

die berechnung erfolgt ab dem tatsächlichen betreten der räume durch mieter, gäste oder von ihnen beauftragte dienstleister bis zur vollständigen räumung und schlüsselrückgabe.

bei popup- und showroom-buchungen sind die verkaufszeiten gesetzlich auf 09:00 – 21:00 uhr begrenzt (ladenschlussgesetz bayern). sonntags kein verkauf, außer mit behördlicher genehmigung. aufbau und abbau außerhalb dieser zeiten sind möglich, wenn im vertrag vereinbart. verkauf oder kundenverkehr in dieser zeit ist nicht erlaubt.

nutzt der mieter das studio ohne absprache außerhalb der mietzeit, kann der vermieter die veranstaltung ohne weitere ankündigung beenden. das hausrecht bleibt beim vermieter.

preise und zahlung

alle preise netto zuzüglich gesetzlicher umsatzsteuer.

zahlungskonditionen bei event-buchungen:
50 prozent anzahlung binnen 7 tagen nach beauftragung.
restzahlung 7 tage vor veranstaltungsbeginn.

zahlungskonditionen bei popup- und showroom-buchungen: gesamtsumme vor nutzungsbeginn fällig, sofern nicht anders vereinbart.

bei zahlungsverzug: verzugszinsen 9 prozentpunkte über basiszinssatz (§ 288 abs. 2 bgb). pauschalentschädigung für beitreibungskosten: 40 € (§ 288 abs. 5 bgb).

der vermieter kann nach absprache eine kaution (sicherheitsleistung) verlangen. höhe und rückzahlung werden individuell vereinbart.

bei mietern mit sitz außerhalb deutschlands ist die gesamte mietsumme vor veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. zahlungsziele sind in diesem fall ausgeschlossen.

stornierung · verschiebung · rücktritt

stornierungen müssen schriftlich erfolgen (e-mail ausreichend).

bis 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten gesamtkosten als stornogebühr.
weniger als 20 werktage vor veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten gesamtkosten als stornogebühr.

dem mieter steht der nachweis frei, dass ein geringerer schaden entstanden ist. der vermieter wird sich um ersatzweise vermietung der räumlichkeiten bemühen. gelingt eine ersatzvermietung, werden die ersparten aufwendungen und der aus der ersatzvermietung tatsächlich erzielte erlös von der stornogebühr abgezogen.

terminverschiebungen sind nur nach absprache möglich. bei verschiebung wird eine bearbeitungsgebühr von 25% der gesamtsumme (inklusive aller gebuchten leistungen) erhoben. die verschiebung muss innerhalb von 12 monaten nach dem ursprünglichen termin erfolgen, sonst gilt die buchung als storniert.

der vermieter ist berechtigt, bei behördlicher untersagung oder wesentlichem vertragsverstoß nach erfolgloser abmahnung vom vertrag zurückzutreten. die abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen erfolg verspricht oder besondere umstände einen sofortigen rücktritt rechtfertigen.

wurde dem mieter ein mengenrabatt aufgrund mehrerer gebuchter veranstaltungstage gewährt und storniert der mieter einzelne tage, entfällt der gewährte mengenrabatt für die verbleibenden buchungen. diese werden zum regulären preis gemäß der zum buchungszeitpunkt gültigen preisliste abgerechnet. die differenz wird gesondert in rechnung gestellt. die stornierungsgebühren für stornierte tage berechnen sich auf basis des ursprünglich vereinbarten preises.

obligatorische studiobetreuung

während jeder nutzung ist mindestens ein mitarbeiter des vermieters anwesend oder abrufbereit (stand-by).

tagesevents (workshops, konferenzen, single-day events): service vor ort. 39 euro pro stunde · 1 person bis 30 personen, 2 personen ab 31.

pop-ups und mehrtägige buchungen: studiobetreuung im stand-by, 190 euro pauschal pro tag (abrufbereit, ohne dauerhafte anwesenheit). obligatorisch beim ersten und letzten tag (auf-/abbau).

studiobetreuung bedeutet: wir sind ansprechpartner für fragen, sicherheit und falls etwas fehlt, keine aktive mitarbeit am event.

dienstleister · getränke · inhouse

mobiliar · technik · catering · personal · getränke können über partner des vermieters bezogen werden.

getränkeversorgung erfolgt über die inhouse-bar. abrechnung als tagespauschale · eventpauschale oder nach verbrauch.

eigene dienstleister und externe getränke nur mit schriftlicher zustimmung. in diesem fall wird ein buy-out von 9 euro pro person und kategorie erhoben.

übergabe · zustand · rückgabe

der zustand der räumlichkeiten wird bei übergabe dokumentiert. ohne dokumentation gilt der zustand als einwandfrei, der mieter trägt die beweislast für vorbestehende mängel.

die räume sind besenrein und im ursprünglichen zustand zurückzugeben. beschädigungen · fehlende ausstattung · notwendige rückbauten werden berechnet.

die schlüsselübergabe erfolgt vor veranstaltungsbeginn. bei verlust werden die kosten für den schlüsseltausch berechnet. rückgabe unmittelbar nach ende der mietzeit.

reinigung und müllentsorgung

endreinigung durch eine fachfirma ist verpflichtend.
bei starker verschmutzung fällt eine zusatzpauschale von 260 euro netto an.
ordnungsgemäße mülltrennung und entsorgung obliegen dem mieter.
anfallender müll, verpackungsmaterial, dekoration, produktionsreste und sonstige mitgebrachte gegenstände sind vom mieter bis zum ende der mietzeit vollständig aus den räumlichkeiten zu entfernen und eigenständig zu entsorgen.
die entsorgung über den vermieter ist nicht bestandteil der vereinbarten leistung.
zurückgelassener müll, sondermengen oder nicht ordnungsgemäß getrennter müll werden gesondert berechnet.

hausordnung · sicherheit · lärm

rauchen ist in den räumlichkeiten nicht gestattet.

offenes feuer · kerzen · pyrotechnik nur nach ausdrücklicher schriftlicher genehmigung.

konfetti · glitzer · streudeko sind nicht gestattet. bei zuwiderhandlung werden reinigungskosten von mindestens 260 euro berechnet.

die maximale lautstärke richtet sich nach den vorgaben der ta lärm und den behördlichen auflagen für den standort. bei beschwerden durch anwohner oder behördlichen auflagen ist die lautstärke unverzüglich zu reduzieren. musik im außenbereich nur bis 22:00 uhr.

bei tagesevents ab 22:00 uhr ist mindestens 1 sicherheitsdienst pflicht. ab 130 personen sind 2 sicherheitsdienste pflicht. kombination max/nicht additiv. bei pop-up/showroom wird sicherheitsdienst nicht automatisch nach uhrzeit berechnet; pflicht und umfang werden anhand von gästezahl, kundenmail und nutzungsart manuell geklärt. wenn ein pop-up als eventformat veranstaltet wird, gelten die tagesevent-regeln. bei erhöhter risikolage kann zusätzlicher sicherheitsdienst erforderlich sein. wir organisieren über partner (44 euro/h pro person, min 4h). die kosten trägt der mieter.

untervermietung oder überlassung an dritte ist nicht gestattet. bei verstoß ist der vermieter zur fristlosen kündigung berechtigt.

genehmigungen und auflagen

der mieter beschafft alle erforderlichen genehmigungen. dazu zählen insbesondere: gema-anmeldung · lärmschutz · sondernutzung öffentlicher flächen · gaststättenrechtliche erlaubnisse. die kosten trägt der mieter.

veranstaltungen an sonn- oder feiertagen erfordern eine behördliche genehmigung. die einhaltung gesetzlicher vorgaben liegt beim mieter.

die nutzung von gehwegen · plätzen oder straßen vor dem objekt ist nur mit behördlicher genehmigung zulässig.

versicherung und haftung

ab 50 personen ist eine veranstalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. der nachweis muss spätestens 5 werktage vor veranstaltungsbeginn vorliegen. sie muss personen- · sach- und vermögensschäden abdecken und den vermieter als mitversicherten benennen.

der vermieter haftet nur für schäden aus vorsatz oder grober fahrlässigkeit. die haftung für schäden aus der verletzung des lebens, des körpers oder der gesundheit bleibt unberührt.

für eingebrachte gegenstände des mieters oder seiner gäste wird keine haftung übernommen.

der mieter haftet für alle schäden, die durch ihn · seine gäste · dienstleister oder besucher verursacht werden.

mediennutzung und bildrechte

der vermieter ist berechtigt, foto- und videoaufnahmen der räumlichkeiten für eigene marketingzwecke (website · social media) zu erstellen, sofern keine personen erkennbar sind.

bei foto- und filmaufnahmen durch den mieter stellt dieser die erforderlichen rechte sicher. die nutzung von logos oder marken des vermieters bedarf der vorherigen schriftlichen zustimmung.

höhere gewalt

bei höherer gewalt (z. b. pandemie · naturkatastrophen · behördliche anordnungen · krieg · streik) können beide parteien vom vertrag zurücktreten.

bereits gezahlte beträge werden abzüglich bis zum rücktritt angefallener aufwendungen des vermieters (insbesondere personal, bereits beauftragte dienstleister, verbindliche bestellungen) zurückerstattet. der vermieter weist diese aufwendungen auf verlangen nach.

weitergehende ansprüche der parteien sind ausgeschlossen.

zutrittsrecht und hausrecht

dem vermieter ist jederzeit zutritt zu gewähren. bei gefahr auch unangekündigt. das hausrecht verbleibt beim vermieter.

eine überschreitung der mietdauer ohne schriftliche zustimmung ist unzulässig und kann zum abbruch der veranstaltung führen.

beendigung des hauptmietverhältnisses

wird dem vermieter die nutzung der fläche aufgrund kündigung des hauptmietvertrags oder behördlicher untersagung unmöglich, endet auch das vertragsverhältnis mit dem mieter. schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der vermieter dies nicht zu vertreten hat.

datenschutz

personenbezogene daten werden ausschließlich zur vertragsabwicklung verarbeitet. weitere informationen in unserer datenschutzerklärung.

schlussbestimmungen

gerichtsstand ist münchen, sofern beide parteien kaufleute sind.
es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.
sollten einzelne bestimmungen unwirksam sein, bleibt der vertrag im übrigen wirksam.

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